Winnenden heiratsvermittlung


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Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein zum Beispiel durch Scheidung oder Tod. Verfahrensablauf Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht Beitrittserklärung vorlegen.

Fristen Erforderliche Unterlagen gültiger Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an.

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Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.

Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.